Die Frist für das Einreichen einer Einwendung ist abgelaufen.
Nach Ablauf der Einwendefrist am 14. März 2025 sichtet der Regierungsrat die eingegangenen Einwendungen. Diese werden in der Regel nicht individuell beantwortet. Der Regierungsrat verabschiedet die Richtplan-Vorlage zuhanden des Kantonsrates, indem er dem Kantonsrat Weisungen erteilt und einen Erläuterungsbericht zu den Einwendungen aus der öffentlichen Auflage erstellt.
Die Kommission für Planung und Bau des Kantonsrates berät die Vorlage unter Einbezug der Weisungen des Regierungsrats und des Erläuterungsberichts. Sie unterbreitet dem Kantonsrat die sogenannte a-Vorlage, die durchaus von derjenigen des Regierungsrates abweichen kann. Es sind also die Kommissionsmitglieder für Planung und Bau des Kantonsrates, die an der Schaltstelle sitzen und den Entscheid darüber fällen, ob Weisungen des Regierungsrates – hervorgegangen aus den Einwendungen aus der Bevölkerung – Beachtung finden und in den Richtplan einfliessen.
Die definitive Vorlage zur Revision des Richtplans 2024 wird im Kantonsrat zur Abstimmung gebracht. Der Kantonsrat als Souverän entscheidet in der Folge über Annahme oder Ablehnung des Richtplans 2024 (a-Vorlage) als Ganzes. Der im Kantonsrat verabschiedete Richtplan muss dem Bund zur Genehmigung vorgelegt werden, erst danach ist er rechtsverbindlich. Es gab für die Gemeinden und die Bevölkerung nur diese eine Gelegenheit, sich im Richtplanverfahren persönlich einzubringen: das Einreichen einer Einwendung während der öffentlichen Auflage des Richtplans, welche am 14. März 2025 ablief.
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