Ende 2024 wird der Deponiestandort öffentlich aufgelegt.
Dann ist es wichtig, dass möglichst viele Bürgerinnen und Bürger begründete Einwendungen einreichen.
Wie bereits in früheren Informationen mitgeteilt, ist das Richtplanverfahren ein über mehrere Monate bis Jahre sich hinziehender Prozess, der folgende Stationen durchläuft: Voraussichtlich Ende 2024 wird der Richtplan 2024 während 60 Tagen öffentlich aufgelegt.
In dieser Zeit hat die Bevölkerung Gelegenheit, Bedenken und Befürchtungen in Form von Einwendungen schriftlich an den Regierungsrat zu richten. Zu einer Einwendung berechtigt ist jedermann. Eine Einwendung wird schriftlich in Form eines Briefes an den Regierungsrat des Kantons Zürich gerichtet. Nach Ablauf der 60 Tage sichtet der Regierungsrat die eingegangenen Einwendungen. Diese werden in der Regel nicht individuell beantwortet. Der Regierungsrat verabschiedet die Richtplan-Vorlage zuhanden des Kantonsrates, indem er dem Kantonsrat Weisungen erteilt und einen Erläuterungsbericht zu den Einwendungen aus der öffentlichen Auflage erstellt.
Die Kommission für Planung und Bau des Kantonsrates berät die Vorlage unter Einbezug der Weisungen des Regierungsrats und des Erläuterungsberichts. Sie unterbreitet dem Kantonsrat die sogenannte a-Vorlage, die durchaus von derjenigen des Regierungsrates abweichen kann. Es sind also die Kommissionsmitglieder für Planung und Bau des Kantonsrates, die an der Schaltstelle sitzen und den Entscheid darüber fällen, ob Weisungen des Regierungsrates – hervorgegangen aus den Einwendungen aus der Bevölkerung – Beachtung finden und in den Richtplan einfliessen.
Die definitive Vorlage zur Revision des Richtplans 2024 wird im Kantonsrat zur Abstimmung gebracht. Der Kantonsrat als Souverän entscheidet in der Folge über Annahme oder Ablehnung des Richtplans 2024 (a-Vorlage) als Ganzes. Der im Kantonsrat verabschiedete Richtplan muss dem Bund zur Genehmigung vorgelegt werden, erst danach ist er rechtsverbindlich. Es gibt für die Gemeinden und die Bevölkerung nur diese eine Gelegenheit, sich im Richtplanverfahren persönlich einzubringen: das Einreichen einer Einwendung während der 60 Tage der öffentlichen Auflage des Richtplans.