Unterhaltsgenossenschaft Zollikerberg (UGZ)

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Die jeweiligen Eigentümer der Grundstücke im Beizugsgebiet der UGZ bilden eine öffentlich-rechtliche Genossenschaft gemäss § 49 ff und § 100 ff des Landwirtschaftsgesetzes vom 02.09.1979 (LG) mit Sitz in der politischen Gemeinde Zollikon. Das Beizugsgebiet umfasst Grundstücke auf dem Gemeindegebiet Zollikon/Zollikerberg. Für die UGZ gelten das LG mit den dazugehörenden Verordnungen und die vorliegenden Statuten.

Die UGZ sorgt für den regelmässigen Unterhalt der zugehörigen Parzellen für den regelmässigen Unterhalt der Anlagen (Wege, etc.) und ist für nachträglich zu erstellende Bodenverbesserungsmassnahmen zuständig.

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