October 21, 2024
Liebe Sympathisantinnen und Sympathisanten der IG DepoNIE-Zollikon,
Wir möchten uns herzlich für die Unterstützung bei der diesjährigen Rad-WM 2024 bedanken! Unsere Präsenz entlang der Rennstrecke mit gut platzierten Bannern und Plakaten hat unser Anliegen in den Fokus der Öffentlichkeit gerückt.
Um unser Anliegen im Alltag deutlich sichtbar zu machen, stehen verschiedene Werbemittel zur Verfügung:
- Plakate im Format A2
- Tischaufsteller im Format A4
- Stoffbanner in zwei Größen: 200x50cm und 400x100cm
- Getränke-Untersetzer für Restaurants
- Ablösbare Aufkleber für Fahrzeuge
Wer Interesse daran hat, diese Werbemittel in der Öffentlichkeit zu verbreiten, kann sich per E-Mail melden.
Nach wie vor ist es wichtig, das Bewusstsein in der Bevölkerung dafür zu schärfen, dass ausschliesslich während der 60 Tage der öffentlichen Auflage des Richtplans die Möglichkeit besteht, die eigene Meinung kund zu tun, sich vernehmen zu lassen und den Richtplan 2024 auf diese Wiese zu beeinflussen. Es wird keine Abstimmung geben, an welcher wir unsere Unterstützung oder unser Missfallen mit einem Kreuz bei Ja oder Nein kundtun können!
Wie bereits in früheren Informationen mitgeteilt, ist das Richtplanverfahren ein über mehrere Monate bis Jahre sich hinziehender Prozess, der folgende Stationen durchläuft:
Voraussichtlich Ende 2024 wird der Richtplan 2024 während 60 Tagen öffentlich aufgelegt. In dieser Zeit hat die Bevölkerung Gelegenheit, Bedenken und Befürchtungen in Form von Einwendungen schriftlich an den Regierungsrat zu richten. Zu einer Einwendung berechtigt ist jedermann. Eine Einwendung wird schriftlich in Form eines Briefes an den Regierungsrat des Kantons Zürich gerichtet.
Nach Ablauf der 60 Tage sichtet der Regierungsrat die eingegangenen Einwendungen. Diese werden in der Regel nicht individuell beantwortet. Der Regierungsrat verabschiedet die Richtplan-Vorlage zuhanden des Kantonsrates, indem er dem Kantonsrat Weisungen erteilt und einen Erläuterungsbericht zu den Einwendungen aus der öffentlichen Auflage erstellt.
Die Kommission für Planung und Bau des Kantonsrates berät die Vorlage unter Einbezug der Weisungen des Regierungsrats und des Erläuterungsberichts. Sie unterbreitet dem Kantonsrat die sogenannte a-Vorlage, die durchaus von derjenigen des Regierungsrates abweichen kann. Es sind also die Kommissionsmitglieder für Planung und Bau des Kantonsrates, die an der Schaltstelle sitzen und den Entscheid darüber fällen, ob Weisungen des Regierungsrates – hervorgegangen aus den Einwendungen aus der Bevölkerung – Beachtung finden und in den Richtplan einfliessen.
Die definitive Vorlage zur Revision des Richtplans 2024 wird im Kantonsrat zur Abstimmung gebracht. Der Kantonsrat als Souverän entscheidet in der Folge über Annahme oder Ablehnung des Richtplans 2024 (a-Vorlage) als Ganzes. Der im Kantonsrat verabschiedete Richtplan muss dem Bund zur Genehmigung vorgelegt werden, erst danach ist er rechtsverbindlich.
Es gibt für die Gemeinden und die Bevölkerung nur diese eine Gelegenheit, sich im Richtplanverfahren persönlich einzubringen: das Einreichen einer Einwendung während der 60 Tage der öffentlichen Auflage des Richtplans.
Die Ergebnisse der von der Gemeinde Zollikon in Auftrag gegebenen Abklärungen zum Richtplanverfahren und zum Deponiestandort Brunnenwisen werden bis Ende des Monats Oktober 2024 erwartet. Die Berater der Gemeinde Zollikon beabsichtigen, Anfang November Informationen und Argumente zu präsentieren, die nicht nur dazu beitragen sollen, fundierte Einwendungen zu formulieren, sondern die auch vor dem Regierungsrat und dem Kantonsrat Beachtung finden werden.
Die IG DepoNIE-Zollikon.ch hat sich zur Aufgabe gestellt, der Bevölkerung im Kampf gegen den Richtplan 2024 Hilfestellung zu bieten.
Mit Unterstützung der Fachberater der Gemeinde Zollikon werden wir auf der Website ein Argumentarium präsentieren, mit welchem fundierte Einwendungen formuliert werden können. Ebenfalls werden wir Muster-Einwendungen hochladen, die unentgeltlich als Word-Dokumente zum Eigengebrauch heruntergeladen werden können. Sie sollen nach thematischen Schwerpunkten geordnet sein, sodass jedermann Formulierung mit den entsprechenden Argumenten, die ihm am Herzen liegen, herausgreifen und so seine individuelle Einwendung formulieren kann. Die Muster-Einwendungen sollen aber auch unverändert eingereicht werden können.
Wir werden Sie in einem weiteren Newsletter über das Aufschalten der Muster-Einwendungen aufmerksam machen.
Derzeit arbeiten wir daran, die Website zu erweitern und detailliertere Informationen online zu stellen. Wir bitten um Geduld und Verständnis, dass ehrenamtliche Arbeit manchmal etwas länger dauert.
Um unsere Arbeit und zukünftige Aktionen weiterhin finanzieren zu können, sind wir auch auf finanzielle Unterstützung angewiesen. Beiträge können per Banküberweisung oder bequem via TWINT überwiesen werden. Die Gelder werden gezielt für unsere Sensibilisierungs- und Informationskampagnen sowie für die Bereitstellung der notwendigen Grundlagen für die Einleitung von Verfahrensschritten eingesetzt.
Herzlichen Dank für Eure Treue und Unterstützung!
Mit solidarischen Grüssen
IG DepoNIE-Zollikon.ch